Arbeitsgruppe "Stalking"
der Technischen Universität Darmstadt
Empfehlungen
für von Stalking Betroffene
Jeder Stalking-Fall ist einzigartig und muss deshalb auch individuell
betrachtet bzw. behandelt werden. Es gibt dennoch einige wenige Verhaltensempfehlungen,
die für die meisten Fälle Gültigkeit haben.
1. Vermeiden Sie konsequent jeden weiteren Kontakt mit dem Stalker/der
Stalkerin
Sagen Sie nur einmal, dass Sie keinen Kontakt wünschen und blocken
dann konsequent alle weiteren Versuche ab. Formulieren Sie Ihre Aussage
eindeutig und direkt. Z.B die Absage „Ich kann mit dir nicht zusammen
sein, ich habe einen Freund.“ wird von der stalkenden Person häufig
in dem Sinne umgedeutet, „Hätte sie keinen Freund, hätte
sie Interesse an mir!“ und hat so nicht selten eine Fortsetzung
des Stalking-Verhaltens zur Folge.
Bleiben Sie im Umgang mit dem Stalker immer bestimmt, aber höflich
und ruhig. Aggressivität von Ihrer Seite trägt eher zu einer
Eskalation bei, als dass sie beruhigt bzw. das Stalking-Verhalten beendet.
Wenn Sie einmal Ihre Entscheidung des Kontaktabbruchs getroffen haben,
verhandeln sie nicht darüber und reagieren nicht auf fortgesetzte
Anrufe, Ansprachen, Briefe etc., auch wenn es schwer fällt. Für
einen Stalker ist in der Regel jede Reaktion, auch eine wütende,
ein Erfolg, da dies eine Form von Kontakt zu Ihnen herstellt. Reagieren
Sie deshalb, wenn möglich, auch nicht auf exzessive Kontaktversuche.
Wenn Sie nach dem 100. Telefonanruf wütend den Hörer abheben
und antworten signalisiert dies dem Stalker, dass er lange durchhalten
muss, dann aber doch noch zum Erfolg kommt. Dies führt oftmals zu
einer Verstärkung des Stalking-Verhaltens.
2. Dokumentieren Sie das unerwünschte Verhalten des Stalkers/der
Stalkerin
Die erste Reaktion von Betroffenen, wenn sie wieder einen unerwünschten
Brief oder Anruf erhalten, ist oftmals diesen wegzuschmeißen bzw.
zu löschen, um Abstand zu gewinnen. Dies ist nachvollziehbar, aber
ein Fehler. Behalten Sie alle Zuschriften, speichern Sie - wenn möglich – aufgezeichnete
Anrufe auf Ihrem Anrufbeantworter dauerhaft. Dokumentieren Sie mit Zeit-
und Ortsangabe und eventuell vorhandenen Zeugen, falls der Stalker Sie
persönlich versucht aufzusuchen. Diese Informationen sind zum einen
bedeutend für eine eventuelle juristische Würdigung, aber auch
für eine Risikoanalyse des Falls.
3. Informieren Sie Ihr Umfeld über den Stalking-Vorfall
Familie, Nachbarn und Kollegen können Sie warnen und darüber
informieren, falls der Stalker versucht Kontakt mit Ihnen oder Ihrem
Umfeld aufzunehmen. Auch bietet die Aufklärung eine Möglichkeit,
dass der Stalker nicht hinter Ihrem Rücken und gegen Ihren Willen
Informationen über Sie erfragt. Nicht zuletzt können mögliche
Missverständnisse minimiert werden, wenn beispielsweise am Arbeitsplatz
die Mitarbeiter und Vorgesetzten gewarnt sind, dass ungewöhnliche
oder merkwürdige Kontaktversuche an Sie auftreten können.
4. Suchen Sie Unterstützung
Das typische Gefühl für Stalking-Betroffene ausgeliefert,
ohne Kontrolle und alleine zu sein, lässt sich oft durch soziale
Unterstützung zumindest ansatzweise mindern. Teilen Sie Personen
Ihres Vertrauens Ihre Sorgen und Ängste bezüglich Ihres Stalkers
mit (viele Opfer werden etwa von dem falschen Gedanken gequält,
eine Mitschuld an dem Stalking zu haben), sprechen Sie darüber.
Wenn es beispielsweise zu belastend ist, die Briefe des Stalkers zu lesen,
bitten Sie jemanden dies für Sie zu tun und Sie zu warnen, falls
dort Besorgnis erregende Inhalte zu finden sind. Weitere Möglichkeiten
bestehen darin, Selbsthilfegruppen oder psychotherapeutische Unterstützung
aufzusuchen, um Ihre Belastungen abzumildern.
5. Prüfen Sie im Vorfeld, ob juristische Maßnahmen für
Ihre individuelle Situation sinnvoll sein können
Seit 2002 ermöglicht das sogenannte Gewaltschutzgesetz zivilrechtlich
gegen Stalking-Verhalten vorzugehen. Gegen die Verletzung eines etwa
dadurch verhängten Annäherungsverbotes kann anschließend
polizeilich vorgegangen werden. Diese Maßnahmen haben sich bei
manchen Stalkern bewährt. In anderen Fällen trug jedoch eine
juristisch erwirkte Zurückweisung des Stalkers zu einer Eskalation
bei bis hin zu Gewalttätigkeiten. Prüfen Sie deshalb auch aus
psychologischer Sicht zunächst die möglichen Konsequenzen dieser
zivilrechtlichen Maßnahme.
Forschungen aus den USA und praktische Erfahrungen haben gezeigt, dass
u.a. bei folgenden Faktoren zunächst eine individuelle Evaluation
des Falles durchgeführt werden sollte:
- bei bereits vorausgegangener Gewalttätigkeit des Stalkers gegen
das Opfer
- bei häufigen früherem Kontakt mit der Polizei wegen
Auffälligkeiten
- bei ausgesprochen obsessiver Fixierung auf das
Opfer
- wenn sich der Stalker in einer Lebenssituation befindet, in der
er nicht mehr viel zu verlieren hat
- wenn antisoziale, psychopathische,
narzisstische und Borderline-Persönlichkeitsszüge
im klinischen Sinne vorliegen
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Unser Projekt wird finanziell von der
Hilfsorganisation
für Kriminalitätsopfer Weißer
Ring gefördert. |
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